Kirchenmitgliedschaft

Jede*r getaufte Christ*in ist Mitglied der weltweiten Kirche Jesu Christi. Zugleich ist er*sie auch Mitglied einer Kirchengemeinde vor Ort. In Bayern sind evangelische Christ*innen automatisch Mitglieder der Kirchengemeinde, die an ihrem Wohnort liegt.
Manche Menschen entscheiden sich für einen Kirchenaustritt aus vielfältigen Gründen. Nur Menschen können der Kirche Lebendigkeit und Standhaftigkeit verleihen, daher ist jeder Austritt ein Verlust für die Kirchengemeinde vor Ort. Seien Sie sicher: Die örtlichen Mitarbeitenden freuen sich über eine Rückmeldung über die Beweggründe, um das Gemeindeleben besser nach den Bedürfnissen der Gemeindemitglieder gestalten zu können.
Mancher Austritt beruht auch auf mangelnden oder fehlerhaften Informationen. Wie die Kirche mit dem ihr zur Verfügung gestellten Geld umgeht, darüber wird öffentlich Rechenschaft abgelegt. Jede Kirchengemeinde legt ihren Haushaltsplan und ihre Jahresrechnung nach der Beschlussfassung durch den Kirchenvorstand zur Einsichtnahme auf. Die Evangelisch-Lutherische Kirche in Bayern veröffentlicht ihre Zahlen im Internet.
Eigene finanzielle Engpässe müssen nicht zu einem Kirchenaustritt führen. Das Kirchensteueramt ist bei Vorliegen nachvollziehbarer Gründe zu Stundungen und ähnlichen Maßnahmen bereit.
Die automatische Mitgliedschaft in einer Kirchengemeinde kann ebenfalls verändert werden. Auf Antrag kann man auch zu einer anderen Kirchengemeinde als der vor Ort gehören.

Wenn Sie wieder in die Kirche eintreten möchten:

 

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Wer aus der evangelischen Kirche ausgetreten ist, kann jederzeit wieder eintreten. Erste Adresse dafür ist die Kirchengemeinde, auf deren Gebiet man wohnt. Man kann aber auch dort in die Kirche eintreten, wo der Entschluss zum Wiedereintritt gewachsen ist, oder an einem anderen Ort. In Nürnberg gibt es außerdem eine Kircheneintrittsstelle, wo man seinen Wiedereintritt erklären kann.

Wenn Sie aus der Kirche austreten möchten:

Wer aus seiner bisherigen Kirche austreten will, muss dazu auf dem Standesamt eine entsprechende Erklärung abgeben. Dieser Schritt wird auch nötig, wenn jemand in die evangelische Kirche übertreten will.