Kirche und Geld

Unsere Kirche legt über ihre Finanzen öffentlich Rechenschaft ab. Sie sollen wissen, wie die Kirchensteuer verwendet wird, die Sie uns jeden Monat und jedes Jahr zur Verfügung stellen. In Bayern sind das acht Prozent der von Ihnen bezahlten Einkommen- und Lohnsteuer. Wenn Sie genaueres wissen wollen, dann klicken Sie HIER.
Die Erhebung von Kirchensteuern ist übrigens kein Privileg der Kirchen, sondern steht jeder Religions- und Weltanschauungsgemeinschaft zu, die als Körperschaft öffentlichen Rechts anerkannt ist. Rund ein Drittel der insgesamt 2,7 Millionen Mitglieder der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern zahlt Kirchensteuer. Die anderen zwei Drittel sind aufgrund ihrer Einkommenslage nicht kirchensteuerpflichtig.
Drei Kirchensteuerämter betreuen Kirchenmitglieder, die zur Einkommensteuer veranlagt werden, und zum anderen Kirchenlohnsteuerzahler, die eine Einkommensteuererklärung abgeben. Für alle Kirchenmitglieder, deren Beitrag sich nach der Lohnsteuer bemisst, übernimmt der Freistaat Bayern die verwaltungsmäßige Erhebung und Zusammenführung der Kirchenlohnsteuerzahlungen. Für diese Leistung bezahlt die Kirche rund zwei Prozent des Lohnsteueraufkommens. Eine eigene Erhabung wäre viel teurer.

 

Was viele nicht wissen:

Die Kirchensteuer ist von dem zu versteuernden Einkommen als Sonderausgabe absetzbar - die Steuerschuld verringert sich also durch die Beiträge, die an die Kirche gezahlt werden.
Noch etwas: Die Synode, das "Kirchenparlament" der bayerischen Lutheraner*innen, entscheidet über den Haushalt. Zwei Drittel der 105 Synodalen sind Ehrenamtliche. Vertreter*innen nahezu aller Berufsgruppen bestimmen damit über den finanziellen Kurs der bayerischen Landeskirche.